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JAR FCL 3 behält Gültigkeit bis April 2013

Am 30. März wurde die EU-Verordnung Nr. 290/2012 bekannt gemacht. Enthalten sind hierin u. a. Anforderungen für Flugbegleiter, an Behörden und an Organisationen bezüglich des fliegenden Personals. Die bereits zuvor veröffentlichteEU-Verordnung Nr. 1178/2011 zur künftigen Lizensierung (Tauglichkeit / Ausbildung) von fliegendem Personal wird hierdurch ergänzt.

Geplant war, dass die neuen Verordnungen im April diesen Jahres in Kraft treten. Die Bundesrepublik Deutschland hat der EU-Kommission aber eine entsprechende Mitteilung zur Nutzung der sogenannten "Horizontal-Opt-Out-Phase" übermittelt. Damit wird die Anwendung der neuen Vorschriften um ein Jahr verschoben. Dies bezieht sich auch auf den Part-Med im Anhang IV der Verordnung Nr. 1178/2011 sowie „Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-Med“. Beide zusammen werden in Zukunft die Kriterien zur Beurteilung der Fliegertauglichkeit und die Anforderungen an Untersucher

(General practitioner (GP) / AeromedicalExaminer (AME) / Aeromedical Center (AEMC)) festlegen.

Bis April 2013 haben somit in Deutschland weiterhin die bisher bestehenden Regularien gemäß JAR FCL 3 deutsch, Amendment 5 Gültigkeit. Die Übergangsphase von einem Jahr soll die Umstellung auf das neue Regelwerk erleichtern, weil hiermit zum Teil umfangreiche Tätigkeiten auf Seiten der Luftfahrtbehörden, aber auch auf Seiten zum Beispiel der Ausbildungseinrichtungen verbunden sind.

Aktuelle Informationen der Referate Ausbildung und Lizenzierung des Luftfahrt-Bundesamtes, die bei Bekanntwerden von Neuigkeiten ergänzt werden, finden Sie hier: www.lba.de

 

 

 

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