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Kommentare zu NPA 2017-22

In der letzten Woche wurde das NPA 2017-22 zur Kommentierung auf der EASA-Website veröffentlicht. Es handelt sich bei einem NPA (Notice of Proposed Amendment) um ein Verfahren, in dem die Öffentlichkeit – also Sie alle – das Gesetzgebungsverfahren und die Entwicklung der Vorschriften in der Luftfahrt durch Abgabe von Kommentaren und Verbesserungsvorschlägen selbst mit beeinflussen kann. Dieses Mal geht es um Verfahren der Behörden. Allerdings ist ein Paragraph (ARA.MED.330 Special medical circumstances) sicher von allgemeinem Interesse: es geht um Möglichkeiten, bei neuen medizinischen Entwicklungen durch Studien-Protokolle in der Praxis schneller zu entsprechender Evidenz zu kommen und damit schneller auf das sich schnell weiterentwickelnde medizinische Wissen reagieren zu können.

Um die Vorschläge zu finden, gibt man am besten den Namen des NPA (NPA 2017-22) in die Suchleiste oben rechts auf der Homepage ein.

Wer auch sonst auf dem Laufenden bleiben möchte, der kann Benachrichtigungen über NPAs auch auf der EASA-Website abonnieren. Kommentare können über ein entsprechendes Tool (CRT – Comment Response Tool) abgegeben werden. Ich kann nur jeden einladen, die Umgebung, in der wir alle beruflich, wissenschaftlich und fliegerisch aktiv sind, selbst mit zu beeinflussen.

 

Anschrift

DGLRM e.V., Niels Adams, Postfach 420465, 50898 Köln

geschaeftsstelle[at]dglrm.de

 

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